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Preise und Konditionen

Leistung

Dauer

Preis

Persönliche Begleitung

1 Stunde

CHF 55.–

Persönliche Begleitung

2 Stunden

CHF 110.–

Persönliche Begleitung

3-Stunden-Pauschale

CHF 160.–

Persönliche Begleitung

4-Stunden-Pauschale

CHF 210.–

Persönliches Erstgespräch

Das erste Kennenlernen findet nach Möglichkeit bei Ihnen zu Hause statt. Dabei nehme ich mir Zeit, Ihre persönliche Situation, Ihre Wünsche und den möglichen Unterstützungsbedarf kennenzulernen. Wir klären offene Fragen und schauen gemeinsam, ob eine Begleitung für beide Seiten

passend ist. Das Erstgespräch dauert in der Regel etwa 45 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich.

Besonderheiten

Die Mindestdauer eines Einsatzes beträgt eine Stunde. Die gewünschte Einsatzdauer wird im Voraus vereinbart und in ganzen Stunden abgerechnet. 

Begleitungen dauern in der Regel maximal vier Stunden. Längere Einsätze können in besonderen Situationen individuell vereinbart werden. Jede weitere Stunde wird mit CHF 55.– verrechnet. 

Fahrkosten & Gebiet

Ich bin in Männedorf sowie in den umliegenden Gemeinden am rechten Zürichseeufer und in der Region Pfannenstiel tätig.
 

Fahrten mit meinem eigenen Fahrzeug, die im Rahmen der Begleitung erfolgen, werden mit CHF 0.80 pro gefahrenem Kilometer berechnet. Die Fahr- und Wartezeit während eines vereinbarten Einsatzes gilt als Begleitungszeit.

Kosten für öffentliche Verkehrsmittel, Parkgebühren, Eintritte, Konsumationen und weitere vereinbarte Auslagen gehen zulasten der Kundin oder des Kunden.

Keine Anfahrtspauschale

Zahlungsmodalitäten

Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich per Rechnung. Zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.

Barzahlung ist nach Vereinbarung ebenfalls möglich. Die gewünschte Zahlungsart wird zu Beginn der Begleitung gemeinsam festgelegt. Bei Barzahlung wird eine Quittung ausgestellt.

Terminabsagen

Vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Einsatz kostenlos abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage wird eine Pauschale von Fr. 40.- verrechnet. Bei medizinischen Notfällen oder vergleichbaren unvorhersehbaren Ereignissen erfolgt keine Verrechnung.

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